Grundsätzlich unterliegen Waren, die unter Zollaufsicht stehen, einem "zollrechtlich genehmigten Verfahren oder Verwendungszweck", wie im Zollgesetz festgelegt. Diese Verfahren umfassen die Unterwerfung der Waren einem Zollregime, die Platzierung in einer Freihandelszone, Vernichtung, Wiederausfuhr oder die Überlassung an den Zoll.